Kein Kreisarchiv – Ostholstein bricht (immer noch) das Gesetz

Archivalia zitierte jüngst eine Meldung aus dem Ostholsteiner Anzeiger vom 3.11.2022. Schon im September hatte shz das Thema wieder aufgenommen. Im Oktober gab es offenbar daraufhin eine dpa-Meldung, über welche das Thema dann auf überregionale News-Websites gespült wurde, z.B. zu zeit.de

Zur Sache einige Anmerkungen:

Als in Ostholstein geborener und aufgewachsener Historiker schäme ich mich ob der Ignoranz und Dreistigkeit von Kreisverwaltung und Landrat in der Archiv-Frage.

Landrat R. Sager führt an, es gebe ein “dezentrales Archiv”; vom Kreissprecher hieß es ähnlich: “Jeder Fachbereich führe dezentrale Achivbereiche”. Das Land sieht es anders (s.u.). 2015 meinte der Landrat, die Modernität der Kreisverwaltung mit der Aussage illustrieren zu müssen: “Dicke, verstaubte Akten finden sich hauptsächlich noch im Archiv im Keller. Wir arbeiten heute natürlich digital vernetzt und bereichsübergreifend in Teams und Arbeitsgruppen miteinander.” – Wer in einer Verwaltung arbeitet, sie leitet oder gar Präsident des Deutschen Landkreistages ist, sollte den Unterschied zwischen Registratur, Altregistratur/Reponie und Archiv kennen. Eine oder mehrere Altregistraturen – und um bestenfalls so etwas scheint es sich in der ostholsteinischen Kreisverwaltung zu handeln – sind schlicht und einfach kein Archiv!

Bereits Ende 2020 titelte shz:

Im Mai 2021 berichtete wochenspiegel-online über Pläne für ein gemeinsames Archiv von Stadt Eutin und der ebenfalls in Eutin ansässigen Kreisverwaltung.

Im Juni 2021 schrieb ich folgende Anfrage an das Innenministerium:
“Ende vergangenen Jahres gab es Schlagzeilen, dass die Kommunalaufsicht im Fall des Kreises Ostholsteins, der als einziger im Land von der Einrichtung eines eigenen Kreisarchivs absieht, “aktiv” geworden sei. Ich hätte gern die Auskunft, ob die Prüfung inzwischen abgeschlossen wurde und falls ja, zu welchem Ergebnis man gelangt ist – falls nicht, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sein wird.”

Der Pressesprecher des Ministeriums antwortete mir kurz darauf:

“im Oktober 2020 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur das Innenministerium als Kommunalaufsicht für den Kreis Ostholstein darüber in Kenntnis gesetzt, dass dieser kein Archiv im Sinne des § 15 des Landesarchivgesetzes hat. Vorrangige Aufgabe der Kommunalaufsicht ist es, die Kreise zu beraten und zu unterstützen. Das Innenministerium hat daher den Kreis Ostholstein auf das Fehlen eines Kreisarchivs im Sinne des Landesarchivgesetzes hingewiesen und ihn dahingehend beraten, dass er sich durch das für das Archivwesen zuständige Bildungsministerium fachlich beraten lässt, wie eine rechtmäßige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen kann. Das Innenministerium hat den Kreis Ostholstein gleichzeitig um Unterrichtung über den weiteren Fortgang gebeten. Zwischenzeitlich hat der Landrat mitgeteilt, dass er zur rechtliche Klärung der Archivpflichten und zu den Optionen zur Umsetzung Kontakt mit dem für das Archivrecht zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Landesarchiv aufgenommen habe.”

Die entsprechende Blog-Meldung ist damals unterblieben. Es sei somit an dieser Stelle nachgereicht.

Dass die Kreis-SPD sich dieser Tage lauthals des Themas “Fehlendes Kreisarchiv” annimmt, das ihr über all die Jahre schwerlich verborgen geblieben sein kann, dürfte damit zusammenhängen, dass Landrat Sager vor einiger Zeit bekannt gegeben hat, nicht für eine weitere Amtszeit zu kandidieren. Die Karten für die Kreisspitze werden also neu gemischt.

Es bleibt zu hoffen, dass es mit neuen Köpfen doch nicht nicht mehr allzu lange heißt:


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jan Wieske (9. November 2022). Kein Kreisarchiv – Ostholstein bricht (immer noch) das Gesetz. Geschichtsblog SH. Abgerufen am 9. November 2025 von https://histoblogsh.hypotheses.org/7336


2 Gedanken zu „Kein Kreisarchiv – Ostholstein bricht (immer noch) das Gesetz

  1. Wenn das Vorhalten eines Kreisarchivs Gesetz ist, dann müssen eben auch Mittel für ein Archiv bereitgestellt werden: Räume, Material, Fachpersonal, Digitaliserungsgeräte, Computer und schnelles Internet. Hat hier der Gesetzgeber vielleicht “Vogel friß oder stirb” vorgegeben und keine Mittel zur Verfügung gestellt? Oder hat eine Behörde nicht kapiert, was zu tun ist?

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