Die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für Bilder ist jetzt im Fall der nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei.
In der neuen Gebührenordnung des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein sind im gleichen Fall weiter 9€ pro Aufnahme vorgesehen.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jan Wieske (18. Februar 2025). Neue Gebührenordnung des LASH. Geschichtsblog SH. Abgerufen am 16. Januar 2026 von https://histoblogsh.hypotheses.org/9073