Neue Gebührenordnung des LASH

Verkündungsportal Schleswig-Holstein – Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein – Landesverordnung über Benutzungsgebühren für das Landesarchiv Schleswig-Holstein (LASH-Benutzungsgebührenverordnung – LASHBenGebVO)

Die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung für Bilder ist jetzt im Fall der nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei.

In der neuen Gebührenordnung des Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein sind im gleichen Fall weiter 9€ pro Aufnahme vorgesehen.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jan Wieske (18. Februar 2025). Neue Gebührenordnung des LASH. Geschichtsblog SH. Abgerufen am 16. Januar 2026 von https://histoblogsh.hypotheses.org/9073


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