Eine irre Geschichte rund um Fix & Foxi und den Bundesnachrichtendienst:
https://archivalia.hypotheses.org/227740
“Im Mittelpunkt des Streits steht Paragraph sechs Bundesarchivgesetz. Diese Norm wurde vor einigen Jahren eingefügt und ist „höchst umstritten“, wie es in einer Gesetzeskommentierung heißt. Sie verhindere die nachträgliche demokratische Kontrolle der öffentlichen Stellen. Nach der Regelung müssen Behörden ihre Unterlagen zwar an Archive abgeben. Sodann folgt aber eine Einschränkung: „Unterlagen der Nachrichtendienste sind anzubieten, wenn … zwingende Gründe des nachrichtendienstlichen Quellenschutzes und Methodenschutzes sowie der Schutz der Identität der bei ihnen beschäftigten Personen einer Abgabe nicht entgegenstehen.“ Wer aber entscheidet, was „zwingende Gründe“ sind? Entscheidet der BND in Eigenregie, was unter Paragraph sechs Bundesarchivgesetz fällt und damit der Nutzung entzogen ist?”
Die Frage ist wohl eher rhetorisch – zumal wie beim Auswärtigen Amt ja auch Archive unter eigener Ägide zulässig sind. Und mit der Durchsetzung der Anbietungspflicht ist es generell so eine Sache. Wer glaubt, dass man bei einer Durchsuchung in Oggersheim nicht ebenso fündig würde wie in Mar-a-Lago?