Im Jahre 1836 diskutierten die Schleswigschen Provinzialstände den von einer Kommission erarbeiteten Entwurf einer neuen Zollverordnung. Mit dem Ziel, bestehende Mängel im Zollsystem abzustellen, war u.a. vorgeschlagen worden:
“Die Controlleure und ihre Assistenten müßten aus den mittleren, nicht an Luxus gewöhnten Classen, als Kleinbürger, Unterofficire etc. genommen, dazu nüchterne, rechtliche, verständige Leute ausgewählt und ihr Gehalt nach ihren bezeichneten Standesbedürfnissen bestimmt werden. | Ein sich bei ihnen zeigender Luxus würde dann mit Recht den Verdacht ihrer Pflichtübertretung begründen und ihre Kündigung und Entlassung nothwendig nach sich ziehen müssen.”
Aus den Reihen der Abgeordneten wurde zu bedenken gegeben, dass “die Armee gewissermaßen auf die Zollstellen angewiesen sei, und daß es hart sein würde, wenn die Officiere, welche nach langem Warten eine solche Anstellung erhalten hätten, in ihrer neuen Function oft versetzt würden […].”
“Kammerherr v. Warnstedt äußerte: von den Absichten Sr. Majestät in Betreff der Officiere sei die Committee nicht unterrichtet; sie habe vorgeschlagen, daß Kleinbürger und Unterofficiere bei der Zollaufsicht angestellt werden mögten, weil ihr dies mit Rücksicht auf Gehalt und Lebensweise rathsam erschienen sei; die Officiere könnten mit einem geringen Gehalt nicht auskommen.” (S.1654f.)
In der späteren Abstimmung über den besagten Passus wurde die bevorzugte Rekrutierung “aus den mittleren Classen” gebilligt, die Kündigung im Falle eines Luxus zeigenden Lebenswandels
Quelle: Zeitung für die Verhandlungen der Provinzialstände des Herzogthums Schleswig / Tidende for Forhandlingerne ved Provindsialstaenderne for Hertugdömmet Slesvig Nr. 207 – 17.11.1836, S. 1653-1655
(Abbildung: Carl Spitzweg: Zollrevision , via Wikimedia Commons, Lizenz: Gemeinfrei)